Tagesgeld und Besteuerung

Steuern zu zahlen, gehört ja nun nicht gerade zu eine der Lieblingsbeschäftigungen von den Menschen, was ja auch irgendwie verständlich zu sein scheint. Aber egal ob man sich nun als Arzt, Jurist, Polizist oder Arbeiter bezeichnen kann, um die Steuer kommt hier keiner herum. Keiner ist wohl begeistert, wenn sich nach

Abzug der Besteuerung der finanzielle Rahmen verringert. Vor dem Fiskus sind nämlich, ebenso wie vor Gericht, alle Menschen gleich. Diese genannte Besteuerung, gilt selbstverständlich auch für die Zinsgutschriften auf den Tagesgeldkonten. Hier werden ja Gelder erwirtschaftet und von diesem erwirtschafteten Betrag, will nun auch der Fiskus seinen Anteil, ohne Wenn und Aber. Bis Ende des laufenden Jahres, unterliegen die erwirtschafteten Geldbeträge der Zinsertragsteuer, die mit immerhin 30 % zu Buche schlägt. Die Verrechnung, der eingezahlten Beiträge zur Einkommensteuer, wird dann mit den Beträgen aus der Zinsertragssteuer verrechnet. So kann es auch passieren, dass der Steuerzahler einen Teil der geleisteten Beträge zurückerstattet bekommt. Die Besteuerung im Punkt Tagesgeldkonto, geht ab dem 1.1.2009 ganz anders von statten. Im Rahmen der neuen Abgeltungssteuer werden hier einige wichtige Veränderungen eingeführt.

Genau ab dem 1. Januar 2009 wird ein einheitlicher Steuersatz durch die zuständigen Finanzämter von 25 % erhoben. Hinzukommen hierbei allerdings noch der Solidaritätszuschlag und bei einigen Menschen noch die Kirchensteuer. Die Besteuerung von Tagesgeld, das ja als Kapitalanlage bezeichnet wird, sieht auf den ersten Blick somit recht positiv aus. Sicher ist hierbei aber immer, dass die Anleger niemals das Tagesgeldkonto und die Habenseite aus den Augen lassen dürfen, denn am Ende des Jahres wird mit der Steuerklärung alles offenbart. Diesen Rat sollten sich in erster Linie die Besserverdienenden zu Gemüte ziehen, denn hier kann es durchaus aus sein, dass diese Anleger eher Nachteiliges erfahren dürften.

Wichtig ist auch weiterhin im Bezug auf Tagesgeld und die Besteuerung, dass man anteilig sicherlich die Zinsgewinne vor dem Finanzamt schützen kann. Hier kommt der Freistellungsauftrag ins Spiel, den man bei einer Bank hinterlegen sollte. Somit können dann die Erträge aus den vorhandenen Zinsen bezüglich des Tagesgeldes steuerfrei vereinnahmt werden. Bei Singles liegt der Freistellungsbetrag bei 801,00 Euro und bei Verheirateten bei 1.602,00 Euro.

Wer nun aber doch höherer Beträge angelegt hat und die Zinsabschlagssteuer bei Tagesgeld ein wenig umgehen will, kann dies noch damit tun, dass das Vermögen auf die Kinder umgelegt wird. Den eigenen Kindern steht seit ihrer Geburt ein gesetzlich verankerter Freibetrag zu. Richtig ist aber in jedem Fall, das Tagesgeld immer eine gute Art und Weise bietet, sein Geld kurzfristig anzulegen und trotzdem dabei flexibel zu bleiben. Die Steuer oder Besteuerung von Tagesgeld wird in jeden Fall erfolgen. Man kann mit einem Tagesgeldkonto in der Regel überhaupt nichts verkehrt machen und dies gilt ganz besonders für die Anleger, die mittelfristig auf steigende Zinsen bauen.