Einlagensicherung

Je nachdem, für welche Art von Kapitalanlage man sich als Kunde entscheidet, können dort auch verschiedene Risiken vorhanden sein, sodass man durch die Kapitalanlage an sich nicht nur Gewinne, sondern auch Verluste erzielen kann. Hauptsächlich unterscheidet man nach dem Zinsrisiko, Kursrisiko, Währungsrisiko und dem

Bonitätsrisiko von Kapitalanlagen. Hinter dem Bonitätsrisiko "versteckt" sich das Emittentenrisiko. Auf die Absicherung dieses Risikos zielt die so genannte Einlagensicherung ab. Das Emittentenrisiko besteht in allen Anlagebereichen, wo der Anleger aufgrund des Erwerbs der Anlage ein Gläubiger des Emittenten wird. Ist dieses der Fall, besteht immer die Gefahr, dass der Emittent und Schuldner der Geldanlage zahlungsunfähig wird oder sogar Insolvenz beantragen muss, und der Anleger dann in den meisten Fällen sein Kapital nicht zurück erhält.

Genau aufgrund dieser Gefahr gibt es in Deutschland die Einlagensicherung. Diese besteht in der Praxis aus mittlerweile drei Stufen. Zunächst übernimmt der Staat für bestimmte Anlageprodukte diese Einlagensicherung in der Form, dass Kundeneinlagen von derzeit bis zu 20.000 Euro zu 90 Prozent im Insolvenzfall des Emittenten zurück gezahlt werden. Dieser Betrag wird voraussichtlich noch auf 50.000 Euro erhöht. Diese Einlagensicherung gilt allerdings nur für spezielle Finanzprodukte, wie zum Beispiel Girokonten, Sparkonten, Tages- und Festgelder. Die Anlage in Rentenpapiere, Fonds und Aktien ist von der Einlagensicherung nicht abgedeckt. Eine zweite Stufe der Einlagensicherung besteht in Deutschland und vielen anderen europäischen Staaten durch die so genannten Einlagensicherungsfonds.

Bei den Einlagensicherungsfonds handelt es sich um einen Zusammenschluss verschiedener Banken, die ebenfalls für den Fall, dass eine Bank aus diesem "Verbund" zahlungsunfähig wird, garantieren, dass die Kundeneinlagen zurück gezahlt werden können. Dabei ist die abgesicherte Summe für den einzelnen Kunden noch deutlich höher, als es bei der staatlichen Absicherung der Fall ist. Die Absicherungssumme beträgt in der Regel 30 Prozent des Eigenkapitals der betroffenen Bank, und zwar je Kunde. Da nicht wenige Banken in Deutschland Eigenkapital von über 100 Millionen Euro aufweisen, sind die Kundeneinlagen also durchschnittlich bis zu einer Anlagesumme von rund 30 Millionen Euro je Kunde abgesichert. Allerdings gilt auch bei dieser Absicherung durch die Einlagensicherungsfonds, dass nur bestimmte Einlagen wie Tagesgeld, Spareinlagen und Festgelder abgesichert sind.

Die dritte Stufe der Einlagensicherung ist noch relativ neu und betrifft wiederum eine Absicherung durch den Staat, genauer gesagt durch die Bundesregierung. Diese hat vor einiger Zeit eine Einlagensicherung für die erwähnten Produkte in Form einer unbeschränkten Staatsgarantie zugesagt. Wer also beispielsweise ein Festgeld bei einer deutsche Bank hat, kann davon ausgehen, dass seine Kapitalanlage in dieser Form aufgrund der Einlagensicherung im Prinzip zu einhundert Prozent sicher ist.