Abgeltungssteuer
Fondsausschüttungen und Kursgewinnen. Bisher waren all diese Erträge mit unterschiedlichen Steuersätzen belegt, unter Umständen konnten Anleger sogar Freibeträge und Freigrenzen nutzen. Ab 2009 gilt ein einheitlicher Abgeltungssteuersatz von 25%, hinzu kommen 5,5% Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer, sofern der Anleger kirchensteuerpflichtig ist. Diese Steuererleichterungen fallen nun ab 2009 weg, wodurch sich die Rendite einiger Finanzprodukte nach unter verändern kann. Doch nicht jeden Anleger trifft die Abgeltungssteuer gleich hart.
Anleger beispielsweise, die lediglich festverzinsliche Wertpapiere, Sparbriefe und Termingelder angelegt haben, müssen kaum mit Veränderungen rechnen. Die bei diesen Sparprodukten erzielten Zinserträge müssen künftig mit 25% Abgeltungssteuer anstatt der bisherigen 30% Kapitalertragssteuer versteuert werden. Somit können diese Anleger sogar mit Erleichterungen rechnen. Gleichzeitig bleibt der bisherige Freistellungsauftrag von 801 Euro pro Person bestehen. Er heißt ab 2009 Sparer-Pauschbetrag und fasst den Freibetrag und die Werbungskosten zusammen. Sofern die Zinserträge diesen Betrag nicht übersteigen, fallen wie bisher auch keine Steuern an.
Anders ist es bei Inhabern von Wertpapieren. Sofern der Anleger Aktien im Depot hatte, musste er die hierbei erzielten Dividenden bisher nur zur Hälfte versteuern. Ab 2009 muss der Gesamtbetrag versteuert werden, auch hier kann der Freistellungsauftrag genutzt werden. Bei Ausschüttungen von Investmentfonds ergeben sich ebenso keine Änderungen, auch sie unterliegen der Besteuerung.
Die wohl größten Auswirkungen hat die Abgeltungssteuer hingegen für Besitzer von Wertpapieren, sofern sie hiermit Kursgewinne erzielen. Bisher galt die Regelung, dass diese Kursgewinne nach einer Haltefrist von einem Jahr (auch Spekulationsfrist genannt), steuerfrei vereinnahmt werden konnten. Lediglich unterjährige Gewinne mussten mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden, sofern sie den Freibetrag von 500 Euro pro Person überschritten haben. Künftig müssen Kursgewinne, unerheblich der Dauer der Haltefrist, mit 25% Abgeltungssteuer besteuert werden. Vor allem Anleger, die langfristig orientiert sind, sind hiervon betroffen. Auch Fondssparpläne, deren Renditen vorwiegend auf Kursgewinne ausgerichtet sind, werden wohl künftig geringere Renditen für die Anleger einbringen. Doch nicht nur die Gewinne der Anleger selbst sind von der Abgeltungssteuer betroffen, auch die Gewinne innerhalb von Fonds, die durch Aktivitäten der Fondsmanager entstehen, müssen künftig versteuert werden. Sie waren bisher immer steuerfrei. Anleger jedoch, die sich bis zum 31.12.2008 für eine Anlage in Wertpapieren entscheiden, können noch die alte Regelung nutzen und ihre Kursgewinne steuerfrei erhalten. Zwar werden auch hier die Ausschüttungen oder Dividenden mit der Abgeltungssteuer erfasst, dies ist jedoch nur ein relativ kleiner Betrag.